Bedarf und Bedürfnis

Über die Hälfte der Personen im hohen Pensionsalter sind hör- oder sehbehindert. Die gesundheitliche Versorgung ist ungenügend. Damit ist der Bedarf auf unterschiedlichen Ebenen gegeben:

  • Gesundheitspolitische Ebene: Entscheidungen für sinnesbehinderungsspezifische Pflege und Betreuung mit allen nötigen Anpassungen, z.B. von rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Information der breiten Öffentlichkeit über die Problematik und die Unterstützungsmöglichkeiten, welche die Inklusion unterstützen
  • Anpassung der Aus- und Weiterbildungsgänge im Gesundheitswesen
  • Information und Schulung der Fachpersonen in der Praxis

Menschen mit Sehbehinderung im Alter äussern im pflegerisch-medizinischen Kontext kaum das Bedürfnis nach rehabilitativer Unterstützung. Hilfreiche Massnahmen und der rechtliche Anspruch darauf sind noch wenig bekannt. Das Bedürfnis ist implizit, nicht explizit.

Inkludierende Betreuung ist notwendig

Das Thema Demenz brauchte weit über 30 Jahre, bis es in der Gesundheitspolitik des Bundes und in der Praxis der Alterspflege ankam. Bei Sinnesbehinderung im Alter darf das nicht so lange dauern.
Aufklärung kostet, ein starkes Engagement für behinderungsspezifische, d.h. die Inklusion fördernde Unterstützung, ist nötig.
Neben der besseren Lebensqualität für die Betroffenen gibt es zwei starke Begründungen dafür:

  • vermutlich sinkende oder mindestens sich stabilisierende Gesundheitskosten im Langzeitbereich (verbesserte Selbständigkeit eines grossen Anteils der Bewohnenden in Alterseinrichtungen, aufgeschobener oder nicht nötig werdender Eintritt in die Alterseinrichtung)
  • positive Signale an jüngere Generationen für gelingendes Altern auch mit einer Sinnesbehinderung

 

 

KSiA