Bedarf und Bedürfnis
Über die Hälfte der Personen im hohen Pensionsalter sind hör- oder sehbehindert. Die gesundheitliche Versorgung ist ungenügend. Damit ist der Bedarf auf unterschiedlichen Ebenen gegeben:
- Gesundheitspolitische Ebene: Entscheidungen für
sinnesbehinderungsspezifische Pflege und Betreuung mit allen nötigen
Anpassungen, z.B. von rechtlichen Rahmenbedingungen
- Information der breiten Öffentlichkeit über die Problematik und die
Unterstützungsmöglichkeiten, welche die Inklusion unterstützen
- Anpassung der Aus- und Weiterbildungsgänge im Gesundheitswesen
- Information und Schulung der Fachpersonen in der Praxis
Menschen mit Sehbehinderung im Alter äussern im pflegerisch-medizinischen Kontext kaum das Bedürfnis nach rehabilitativer Unterstützung. Hilfreiche Massnahmen und der rechtliche Anspruch darauf sind noch wenig bekannt. Das Bedürfnis ist implizit, nicht explizit.
Inkludierende Betreuung ist notwendig
Das Thema Demenz brauchte weit über 30 Jahre, bis es in der
Gesundheitspolitik des Bundes und in der Praxis der Alterspflege ankam.
Bei Sinnesbehinderung im Alter darf das nicht so lange dauern.
Aufklärung kostet, ein starkes Engagement für behinderungsspezifische,
d.h. die Inklusion fördernde Unterstützung, ist nötig.
Neben der besseren Lebensqualität für die Betroffenen gibt es zwei
starke Begründungen dafür:
- vermutlich sinkende oder mindestens sich stabilisierende
Gesundheitskosten im Langzeitbereich (verbesserte Selbständigkeit
eines grossen Anteils der Bewohnenden in Alterseinrichtungen,
aufgeschobener oder nicht nötig werdender Eintritt in die
Alterseinrichtung)
- positive Signale an jüngere Generationen für gelingendes Altern auch mit einer Sinnesbehinderung