Unterstützung – was gibt es, was fehlt?

  • Im Erwerbsalter erhalten Personen mit Seh- und Hörbehinderung gute Unterstützung.
  • Seh- und Hörbehindertenverbände bieten auf Basis des IVG (Invalidenversicherungsgesetz) Informationen und Hilfsmittel an. Bei ihnen gibt es Beratungs- und Rehabilitationsangebote sowie kulturelle, sportliche und soziale Begegnungsmöglichkeiten. Sie haben einen staatlichen Auftrag zu Prävention. Die Beratungsstellen erreichen einen kleinen Teil der Personen, die im Alter seh- oder hörbehindert werden. Möglicherweise sind die Angebote zu wenig bekannt oder sie werden als nicht passend beurteilt.
  • Bei Augen- und Ohrenproblemen werden die medizinisch möglichen Therapien altersunabhängig erbracht. Das Problem muss aber erkannt und ein Facharzt aufgesucht werden. Nicht nur in ländlichen Gegenden bleibt der Besuch beim Facharzt oft aus.
  • Fachpersonen der Langzeitpflege (Spitex und Alterseinrichtungen) sind in medizinischer Augenpflege ausgebildet (u.a. Augentropfen, Salben verabreichen). Nur selten kennen sie die komplexen Zusammenhänge des Sehens und insbesondere die neuroophthalmologischen (mit dem Gehirn zusammenhängenden) Funktionen. Das Verhalten Betroffener bei visuellen oder auditiven Wahrnehmungseinbussen wird oft fehlgedeutet.
  • Die Pflege-Arbeitsinstrumente RAI bzw. RAI home care, die in rund der Hälfte der schweizerischen Alterseinrichtungen üblich sind, führen bei korrekter Erfassung der Einschränkungen durch Sehschädigung zu Vorschlägen einer auf Demenz ausgerichteten Pflege. Ein Arbeitsinstrument für Langzeitpflege, das Sehbehinderung korrekt berücksichtigt, gibt es (noch) nicht.
  • Die möglichen rehabilitativen pflegerischen Leistungen zur Wiedererlangung der Selbständigkeit mit einer Sehbehinderung sind weder in der Lehre noch in der Praxis bekannt.
  • Personen mit Hör- und Sehbehinderung im Alter, die pflegebedürftig werden, sind in der Langzeitbetreuung fehlversorgt. Systematische Diagnosen und rehabilitative Behandlung fehlen.
 

KSiA