Unterstützung – was gibt es, was fehlt?
- Im Erwerbsalter erhalten Personen mit Seh- und Hörbehinderung gute
Unterstützung.
- Seh- und Hörbehindertenverbände bieten auf Basis des IVG (Invalidenversicherungsgesetz)
Informationen und Hilfsmittel an. Bei ihnen gibt es Beratungs- und
Rehabilitationsangebote sowie kulturelle, sportliche und soziale
Begegnungsmöglichkeiten. Sie haben einen staatlichen Auftrag zu
Prävention. Die Beratungsstellen erreichen einen kleinen Teil der
Personen, die im Alter seh- oder hörbehindert werden. Möglicherweise
sind die Angebote zu wenig bekannt oder sie werden als nicht passend
beurteilt.
- Bei Augen- und Ohrenproblemen werden die medizinisch möglichen
Therapien altersunabhängig erbracht. Das Problem muss aber erkannt
und ein Facharzt aufgesucht werden. Nicht nur in ländlichen Gegenden
bleibt der Besuch beim Facharzt oft aus.
- Fachpersonen der Langzeitpflege (Spitex und Alterseinrichtungen)
sind in medizinischer Augenpflege ausgebildet (u.a. Augentropfen,
Salben verabreichen). Nur selten kennen sie die komplexen
Zusammenhänge des Sehens und insbesondere die
neuroophthalmologischen (mit dem Gehirn zusammenhängenden)
Funktionen. Das Verhalten Betroffener bei visuellen oder auditiven
Wahrnehmungseinbussen wird oft fehlgedeutet.
- Die Pflege-Arbeitsinstrumente RAI bzw. RAI home care, die in rund
der Hälfte der schweizerischen Alterseinrichtungen üblich sind,
führen bei korrekter Erfassung der Einschränkungen durch
Sehschädigung zu Vorschlägen einer auf Demenz ausgerichteten Pflege.
Ein Arbeitsinstrument für Langzeitpflege, das Sehbehinderung korrekt
berücksichtigt, gibt es (noch) nicht.
- Die möglichen rehabilitativen pflegerischen Leistungen zur
Wiedererlangung der Selbständigkeit mit einer Sehbehinderung sind
weder in der Lehre noch in der Praxis bekannt.
- Personen mit Hör- und Sehbehinderung im Alter, die pflegebedürftig
werden, sind in der Langzeitbetreuung fehlversorgt. Systematische
Diagnosen und rehabilitative Behandlung fehlen.