Gesundheitspolitik

Die Schweiz verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 auch zur altersunabhängigen Unterstützung von Personen mit Behinderung. Gesundheits- und Alterspolitik sind aufgefordert, die bestehenden und folgenschweren Versorgungslücken zu schliessen.

Das Vorgehen ist prozesshaft: Staat und Betroffene berichten mit dem Staaten- bzw. dem Schattenbericht an die zuständige UN-Kommission. Diese fordert die Schweiz mit einer Aufgabenliste (List of Issues) zu konkretem Handeln auf.

  • Top-Prioritäten der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich: BKZ-Dokument Top-Prioritäten

    → Hindernisse und Handlungsbedarf zum Thema «Behinderung im Alter» auf S.10

 

KSiA