Gesundheitspolitik
Die Schweiz verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2014 auch zur altersunabhängigen Unterstützung von Personen mit Behinderung. Gesundheits- und Alterspolitik sind aufgefordert, die bestehenden und folgenschweren Versorgungslücken zu schliessen.
Das Vorgehen ist prozesshaft: Staat und Betroffene berichten mit dem Staaten- bzw. dem Schattenbericht an die zuständige UN-Kommission. Diese fordert die Schweiz mit einer Aufgabenliste (List of Issues) zu konkretem Handeln auf.
- UN-BRK und erster Schattenbericht (Inclusion Handicap bündelt die Anliegen von Betroffenen): UN-BRK auf der Seite des EDI, Schattenbericht bei Inclusion Handicap, Ausführungen zum Schattenbericht
- Aufgabenliste der UN-Kommission: Sie nimmt die Kritik mangelnder Fachkenntnisse im Gesundheitsbereich auf, die im Schattenbericht u.a. von KSiA eingebracht wurde. List of Issues Switzerland, Für Sinnesbehinderung im Alter relevante Punkte
Top-Prioritäten der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich: BKZ-Dokument Top-Prioritäten
→ Hindernisse und Handlungsbedarf zum Thema «Behinderung im Alter» auf S.10
KSiA-Artikel zum Thema:
- Heussler (2014). Ich bin nicht krank, aber ich sehe nicht gut! – Behindertenrechtskonvention und Menschen mit Sehbehinderung im Alter im Heim. In: tactuel 2/2014: Artikel dt als PDF, Franz. Version auf der Website von tactuel
- Heussler (2014). Ich bin nicht krank, aber ich sehe nicht gut! – Behindertenrechtskonvention und Menschen mit Sehbehinderung im Alter im Heim. In: tactuel 2/2014: Artikel dt als PDF, Franz. Version auf der Website von tactuel